Unterstützen Sie uns mit einer Bürgschaft
Die FWR Wetzlar möchte die Finanzierung des Erweiterungsbaus durch ein Darlehen der GLS Bank ergänzen. Dafür sollen insgesamt möglichst 100 Personen eine Bürgschaft von jeweils 3.000 € übernehmen. Mit dieser Erklärung möchten wir zunächst unverbindlich erfassen, wie viele Menschen sich grundsätzlich vorstellen können, die FWR auf diesem Weg zu unterstützen.
Weiter unten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Meine Interessenbekundung
Ich kann mir grundsätzlich vorstellen, eine Bürgschaft zugunsten der FWR Wetzlar im Rahmen der geplanten Finanzierung zu übernehmen und sende Ihnen meine Angaben mittels des nachstehenden Formulars:
Anzahl der bereits eingegangenen Interessenbekundungen
29
Was bedeutet diese Erklärung?
Diese Absichtserklärung dient ausschließlich dazu, das grundsätzliche Interesse an einer möglichen Bürgschaft einzuschätzen. Sie ist unverbindlich und stellt weder eine Bürgschaft noch eine sonstige Zahlungsverpflichtung dar.
Eine verbindliche Bürgschaft entsteht erst durch den späteren Abschluss der dafür vorgesehenen Bürgschaftsvereinbarung mit den hierfür maßgeblichen Bedingungen und Unterlagen. Vor einer Entscheidung werde ich über die konkreten Konditionen, Risiken und möglichen Folgen einer Bürgschaft informiert.
Mir ist bewusst, dass eine spätere Bürgschaft eine echte finanzielle Verpflichtung darstellen kann. Sollte die FWR ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, kann ich im Rahmen der tatsächlich vereinbarten Bürgschaft in Anspruch genommen werden.
FAQ – Fragen und Antworten
Weil die aktuelle Liquiditätsplanung eine erhebliche Lücke zeigt. Der Kredit soll helfen, die notwendige Finanzierung zu sichern und die Handlungsfähigkeit der FWR zu erhalten.
Mehrere Faktoren kommen zusammen: Die Baukosten liegen rund 250.000 € über dem vorgesehenen Budget. Zudem Belasten extreme Ausgabe wie hohe Zins- und Tilgungszahlungen sowie Miete derzeit doppelt bei noch nicht voll ausgebauter Schule.
Das ist eine berechtigte Frage. Die Kommunikation war in der Vergangenheit gerade bei schwierigen finanziellen Themen teilweise zu spät. Das erkennen wir an und ändern deshalb jetzt die Kommunikationsstruktur.
Die aktuelle Situation ist ernst und erfordert Finanzierungssicherheit. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich keine belastbare Aussage ableiten, dass unmittelbar eine Insolvenz eintritt. Genau deshalb werden jetzt konkrete Finanzierungsschritte umgesetzt.
Der Schulbetrieb soll weitergeführt werden. Die aktuellen Maßnahmen dienen gerade dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Konkrete pädagogische Fragen beantwortet die Schulleitung.
Die Finanzierung des nächsten Bauabschnitts ist noch nicht vollständig gesichert. Das ist der unangenehme, aber ehrliche Teil der Situation. Ziel ist, die notwendige Finanzierung bis 15.11.2026 zu schließen.
Die Bürgschaften sind ein Baustein der geplanten Kreditfinanzierung. Wir streben hier eine Kreditsumme von EUR 300.000 an. um die Baukostenlücke zu schließen. Die Anzahl der Bürgen ergibt sich aus dem Finanzierungsbedarf und der maximalen Bürgschaftssumme von 3.000 € pro Person. Sollten kleine Bürgschaften erfolgen, benötigen wir demnach auch ein paar Bürgen mehr.
Sie verbürgen bis zu 3.000 €. Wenn die FWR ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann die Bank Sie im Rahmen Ihrer Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Nein. Die Bürgschaft ist zunächst eine Haftungsverpflichtung bis zur vereinbarten Summe. Eine Zahlung entsteht nur, wenn die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft eintreten.
Nein, aus der beschriebenen Bürgschaft ergibt sich keine zusätzliche Beitragspflicht.
Nach den vorliegenden Informationen ist für die Bürgschaft keine Bonitätsprüfung erforderlich.
Der Vorstand muss dann weitere Finanzierungsbausteine und Alternativen prüfen.
Nicht durch ein Versprechen, sondern durch überprüfbares Verhalten: klare Zahlen, einheitliche Aussagen, feste Verantwortlichkeiten und regelmäßige Updates.
Die Finanzierung ist zunächst eine Angelegenheit der Genossenschaft. Gleichzeitig muss damit gerechnet werden, dass Informationen nach außen gelangen. Deshalb wird für öffentliche Nachfragen eine abgestimmte Sprachregelung verwendet.
Kritische Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Sie können bei der Informationsveranstaltung am 5. November 2026 gestellt oder persönlich mit dem Vorstand besprochen werden.